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Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich

Dieses Gebiet ergänzt unsere wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Beratung für Unternehmer, Handwerker und Privatpersonen insbesondere im Hinblick auf Generationenwechsel und bei Ehescheidungen. Durch rechtzeitige Beratung und Erarbeitung von Konzepten, Verfügungen und Verträgen erreichen wir für unsere Mandanten den Vermögensübergang oder die Vermögensteilung ohne Zerschlagung funktionierender Einkunftsquellen. Im Scheidungsfalle erstellen wir Trennungsregelungen, die langwierige Prozesse vermeiden.