Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1970
Rechtsanwalt seit 2003
Rechtsanwalt Oliver Kranz ist ausgebildeter Groß- und Außenhandelskaufmann. Bereits während des Studiums war er für eine internationale Unternehmensberatung beratend tätig. Die juristischen Schwerpunkte sind:
Arbeitsrecht:
· Individualarbeitrecht
· kollektives Arbeitsrecht
Strafrecht
· Verkehrsordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafrecht
· Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht
· Betäubungsmittelstrafrecht
Mitgliedschaften & Qualifikationen:
- Deutscher Anwaltsverein
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Referent der "Akademie für Betriebsräte"
- Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein e. V.
- Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein e. V.
- DAV Fortbildungsbescheinigung 2006