Der aktuelle Rechtsfall
Handwerksleistungen steuerlich absetzen

Seit 2009 können nicht nur 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal 4.000 Euro, steuerermäßigend geltend gemacht werden, sondern auch Handwerksleistungen, die von Fachleuten ausgeführt werden (20% der Kosten, maximal 1.200 Euro).
Zu den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ gehören auch sogenannte handwerkliche Tätigkeiten. Hierunter verstand der Gesetzgeber „kleine“ Handwerkerleistungen, die man hätte auch selbst erledigen können.
Handwerkerrechnung sollten daher so aufgeteilt werden, dass solche einfache Leistungen und Facharbeiten getrennt berechnet werden. In der Steuererklärung kann

dann versucht werden, beide steuerlichen Höchstbeträge auszuschöpfen. Bei einer einheitlichen Rechnung könnten maximal 1.200 Euro für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.
Der Trick wird derzeit vom Bundesfinanzhof (BFH) überprüft, das Ergebnis ist offen. Schlimmstenfalls wird also nachträglich das Finanzamt eine Kürzung des Freibetrags vornehmen.
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