Der aktuelle Rechtsfall
Trittschall belästigt Mitmieter

Immer wieder kommt es in Mehrfamilienhäusern zum Streit, wenn in einer Wohnung Fliesen oder Laminat  verlegt wird und der Bewohner der darunterliegenden Wohnung danach „jeden Schritt“ hört. Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer weiß hier Rat.
Das OLG Saarbrücken (Az.: 5 W 253/05 vom 10.4.2006) hat jüngst einem modernisierenden Eigentümer Recht gegeben. Dieser hatte 1996 in einem Altbau Fliesen verlegt. Die Ausführung war so, dass sie nicht einmal die Mindestanforderungen an Schallschutz nach den Vorschriften von 1962 erreichte.

Dem Gericht genügte das. Ein Sachverständigengut-achten im Gerichtsverfahren hatte ergeben, dass die Bausubstanz des Gebäudes schlecht war und bei Fliesenbelägen daher hier immer dieses Problem auftreten würde. Da ein Fliesenbelag niemandem verwehrt werden könne, andererseits aber auch keine Verpflichtung bestehe, die Bausubstanz entsprechend anzupassen, sei die Maßnahme von den übrigen Bewohnern eben zu ertragen. Ein Mangel liege insoweit nicht vor, es handele sich um eine Besonderheit von Altbauten, mit denen man rechnen müsse.

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